Energieausweise online selber erstellen lassen - Einfach. Schnell. Günstig.

 

Warum braucht man einen Energieausweis?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sind Sie gesetzlich nach dem Gebäudeenergiegesetz dazu verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern einen gültigen Energieausweis unaufgefordert vorzulegen.

VILLETTA Immobilien unterstützt Sie dabei unkompliziert und effizient: Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool erstellen Sie Ihren Energieausweis mit nur ein paar Klicks und Dateneingaben Ihrer Immobilie einfach, schnell, bequem und preiswert.

Darüber hinaus profitieren Sie von einem besonderen Mehrwert: Zu jedem Energieausweis erhalten Sie von uns eine kostenfreie und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie, für maximale Transparenz und eine optimale Vermarktungsstrategie, sofern Sie über einen Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken.

 

 

Das Wichtigste zum Online-Energieausweis auf einen Blick:

  • Die Online-Energieausweise hier sind gültig für Wohngebäude.
  • Ein Energieausweis wird bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien immer benötigt.
  • Die Energieausweise sind in der Regel für zehn Jahre gültig.
  • Energieausweise stellen die Energieeffizienz Ihrer Immobilie dar.
  • Die Erstellung erfolgt nach Ihrer Dateneingabe durch zertifizierte Spezialisten.
  • Der Energieausweis wird bei der EnEV-Registrierungsstelle hinterlegt
  • Sie erhalten Ihren Online-Energieausweis umgehend nach Abschluss des Bestell- und Eingabeprozesses
  • Eine kostenfreie Wertermittlung Ihrer Immobilie durch als kostenlosen Service ist inklusive.

 

Wann benötige ich einen Verbrauchsausweis und wann einen Bedarfsausweis?

 

Baujahr vor 1978 und bis zu vier Wohneinheiten: Bedarfsausweis

Baujahr vor 1978 und ab fünf Wohneinheiten: Beide möglich

Baujahr nach 1977 und bis zu vier Wohneinheiten: Beide möglich

Baujahr nach 1977 und ab fünf Wohneinheiten: Beide möglich

Neubau und bis zu vier Wohneinheiten: Bedarfsausweis

Neubau und ab fünf Wohneinheiten: Bedarfsausweis

 

abgeleitet aus § 80 GEG (Gebäudeenergiegesetz)

 

FAQ oder die 10 häufigsten Fragen zum Energieausweis

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten richten sich nach dem Ausweistyp und der Komplexität des Gebäudes. Für einen Verbrauchsausweis werden meist die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ausgewertet. Aufgrund des geringeren Aufwands liegen die Preise bei kleineren Ein‑ und Zweifamilienhäusern häufig zwischen 50 € und 150 €. Ein Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle, Haustechnik und des baulichen Zustands, weshalb eine Vor‑Ort‑Begehung nötig ist. Für Ein‑ und Zweifamilienhäuser liegen die Kosten meist zwischen 300 € und 500 €; für größere oder komplexe Objekte kann der Preis auf über 800 € steigen. Die Höhe des Honorars hängt von Umfang und Aufwand ab; besonders große Gebäude, fehlende Pläne oder ein kompliziertes Heizsystem erhöhen den Aufwand.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen laut Gebäudeenergiegesetz (§ 88 GEG) nur qualifizierte Fachleute ausstellen. Dazu gehören unter anderem Diplom‑ und Bachelor‑Ingenieure, Architekten, sowie Handwerksmeister wie Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzausbildung. Die ausstellende Person muss neben dem Grundberuf mindestens zwei Jahre Erfahrung oder eine spezielle Weiterbildung im Bereich Energieeffizienz vorweisen. Wer einen Ausweis ohne die erforderliche Qualifikation ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Energieausweise gelten in Deutschland grundsätzlich zehn Jahre. Läuft der Ausweis ab oder wird ein Gebäude energetisch wesentlich verändert (z. B. durch Dämmung, Heizungstausch oder Ausbau), sollte vor Ablauf der Frist ein neuer Ausweis erstellt werden, damit die Angaben zur Energieeffizienz aktuell bleiben. Für den Wechsel der Heizungsanlage oder eine umfassende Sanierung wird oft ein neuer Bedarfsausweis empfohlen, da sich der theoretische Energiebedarf ändert.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Laut § 80 GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist der Ausweis Pflicht bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie nach großen Modernisierungen. Spätestens bei der Besichtigung muss ein gültiger Ausweis vorliegen; beim Vertragsabschluss ist eine Kopie zu übergeben. Ausnahmen gelten u. a. für Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, abrissreife Gebäude und Gebäude, die der Eigentümer ausschließlich selbst nutzt. Für Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und nicht der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen, ist stets ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis vorlegt?

Wer bei der Vermarktung eines Gebäudes keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder in Anzeigen Pflichtangaben (Art des Ausweises, Endenergiekennwert, Heizenergieträger, Baujahr, Effizienzklasse) verschweigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Gebäudeenergiegesetz sieht dafür Bußgelder bis zu 10 000 € vor. Verkäufer:innen und Vermieter:innen sollten daher spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Ausweis zeigen und die Energiekennwerte in der Anzeige nennen.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs und Bedarfsausweis?

Die zwei Ausweisvarianten sorgen für Verwirrung. Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heiz‑ und Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre – er ist günstiger, aber vom Nutzerverhalten abhängig. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und bewertet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten; er ist teurer, aber genauer und bei vielen Altbauten Pflicht.

Verbrauchsausweis: Er wird auf Grundlage der tatsächlichen Heiz‑ und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre erstellt. Er ist günstiger, spiegelt aber stark das Nutzerverhalten und die Anzahl der Bewohner wider; bei gleichem Gebäude können die Werte je nach Nutzung deutlich schwanken.

Bedarfsausweis: Er basiert auf einer bauphysikalischen Berechnung der Gebäudehülle und der technischen Anlagen unter standardisierten Bedingungen. Der Ausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten und ist daher genauer. Er ist Pflicht für unsanierte Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten und kostet deutlich mehr als ein Verbrauchsausweis.

Kann ich einen Energieausweis online beantragen?

Viele Anbieter ermöglichen es, die erforderlichen Daten für einen Verbrauchs‑ oder Bedarfsausweis über ein Online‑Formular einzureichen. Häufig müssen Angaben zu Baujahr, Größe, Heiztechnik und Energieverbräuchen eingegeben werden, und die Aussteller stellen den Ausweis anschließend digital aus. Allerdings sollten Eigentümer darauf achten, dass der Aussteller qualifiziert ist: Ein Online‑Ausweis ohne fachliche Prüfung kann fehlerhaft sein und unter Umständen nicht anerkannt werden. Insbesondere beim Bedarfsausweis ist eine Vor‑Ort‑Begehung sinnvoll, um die Gebäudehülle richtig zu bewerten.

Wie liest man einen Energieausweis richtig?

Der Energieausweis enthält eine farbige Skala. Sie reicht aktuell von A⁺/A (dunkelgrün) bis H (rot). Ein Pfeil markiert, welche Effizienzklasse das Gebäude erreicht. Daneben steht der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²·a)). Niedrige Werte und ein Pfeil im grünen Bereich deuten auf einen geringen Energiebedarf hin; hohe Werte und ein roter Bereich zeigen hohe Verbräuche und einen Sanierungsbedarf an. Der Ausweis enthält außerdem Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, etwa zur Dämmung oder zum Heizungstausch.

Braucht jede Wohnung einen eigenen Energieausweis?

Nein. Nach § 79 GEG (Gebäudeenergiegesetz) wird der Energieausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt. In Mehrfamilienhäusern gilt er damit für alle Wohnungen. Ein separater Ausweis ist nur erforderlich, wenn Gebäudeteile energetisch getrennt zu bewerten sind, etwa bei unterschiedlich sanierten Anbauten. Der oft verwendete Begriff „Energiepass“ ist nur eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Energieausweis.

Muss der Vermieter den Energieausweis vorzeigen?

Ja. Beim Verkauf oder bei der Vermietung muss der Ausweis unaufgefordert spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden; zudem müssen die wesentlichen Energiekennwerte bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei Vertragsabschluss muss eine Kopie des Ausweises an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden. Vermieter:innen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren ein Bußgeld bis 10 000 €